- Schoßfallrecht
Schoßfallrecht, Rückerbrecht, der Satz, daß der kinderlose Erblasser von seinen Eltern, Großeltern etc. beerbt wird unter Ausschluß der Geschwister.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Schoßfallrecht, Rückerbrecht, der Satz, daß der kinderlose Erblasser von seinen Eltern, Großeltern etc. beerbt wird unter Ausschluß der Geschwister.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Schoßfallrecht — (Rückerbrecht) nennt man die Bestimmung des gesetzlichen Erbrechts, daß die Vorfahren oder doch die Eltern die Geschwister vom Erbrecht ausschließen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht … Kleines Konversations-Lexikon